Vorsteuer-Ausweis!
Datum: Montag, dem 18. Februar 2002 Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung
Vorsteuer darf nur für solche Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 100 Euro geltend gemacht werden, die den Netto-Rechnungsbetrag und den Betrag der hierauf berechneten Umsatzsteuer ausweisen. Eingangsrechnungen, die nicht alle erforderlichen Angaben enthalten, sollten diesbezüglich beanstandet werden!
Vorsteuer darf nur für solche Rechnungen mit einem Betrag von mehr als 100 Euro geltend gemacht werden, die den Netto-Rechnungsbetrag und den Betrag der hierauf berechneten Umsatzsteuer ausweisen. Eingangsrechnungen, die nicht alle erforderlichen Angaben enthalten, sollten diesbezüglich beanstandet werden!
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