Der EuGH weist Google in die Schranken - BLTS Rechtsanwälte in Regensburg zeigen auf, wie!
Datum: Donnerstag, dem 24. Juli 2014
Schwerpunkt: Internet Infos & Tipps


Internet - Fluch oder Segen?

Das Internet ist in vielerlei Hinsicht hilfreich im alltäglichen Leben. Es dient zum Zeitvertreib und für genaue Recherchen, zur Informationssuche.

Doch wer einmal in Misskredit gelangt ist und auf vielen Internetseiten verleumdet wurde, wird diesen Ruf vermutlich nie wieder los. Denn das Internet vergisst nie.

Vor allem bei der Suchmaschine Google werden meistens die Treffer angezeigt, die man in einem solchen Fall gerade nicht mehr finden will. Dem schob der EuGH mit seinem Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12 einen Riegel vor.

Die Internetseiten, die in der Ergebnisliste von Google auftauchen, wenn nach dem Namen einer Person gesucht wird, müssen nun von Google gelöscht werden, wenn Google dazu aufgefordert wird. Dabei ist irrelevant, ob die Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.

Internet - Fluch oder Segen?

Das Internet ist in vielerlei Hinsicht hilfreich im alltäglichen Leben. Es dient zum Zeitvertreib und für genaue Recherchen, zur Informationssuche.

Doch wer einmal in Misskredit gelangt ist und auf vielen Internetseiten verleumdet wurde, wird diesen Ruf vermutlich nie wieder los. Denn das Internet vergisst nie.

Vor allem bei der Suchmaschine Google werden meistens die Treffer angezeigt, die man in einem solchen Fall gerade nicht mehr finden will. Dem schob der EuGH mit seinem Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12 einen Riegel vor.

Die Internetseiten, die in der Ergebnisliste von Google auftauchen, wenn nach dem Namen einer Person gesucht wird, müssen nun von Google gelöscht werden, wenn Google dazu aufgefordert wird. Dabei ist irrelevant, ob die Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.





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