Frühzeitige Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer Abmahnung nach Forderungsschreiben von Getty Images!
Datum: Montag, dem 20. April 2009
Schwerpunkt: Internet-News


Getty Images, nach eigener Auskunft weltweit führender Anbieter von Bild- und Filmmaterial, verschickt derzeit wieder verstärkt Kostenaufstellungen an Homepagebetreiber. Getty Images macht damit vermeintliche Schadensersatzansprüche wegen illegaler Veröffentlichung geschützter Bildwerke geltend. Die Forderungen liegen durchweg bei über 1000 Euro. Ob die Forderung berechtigt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Der Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers setzt jedenfalls dem Grunde nach ein Verschulden, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit des jeweiligen Rechteverletzers voraus. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich dann nach den Grundsätzen der so genannten Lizenzanalogie. Dabei sind insbesondere Nutzungsart, Nutzungsdauer und die üblicherweise für eine erlaubte Nutzung anfallenden Nutzungshonorare zu berücksichtigen. Die von Getty Images zur Erfüllung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs berechneten Lizenzgebühren sind allerdings der Höhe nach häufig nicht nachvollziehbar, da sie insbesondere die Art und Dauer der Nutzung des jeweiligen Bildmaterials völlig außer acht lassen.

Getty Images, nach eigener Auskunft weltweit führender Anbieter von Bild- und Filmmaterial, verschickt derzeit wieder verstärkt Kostenaufstellungen an Homepagebetreiber. Getty Images macht damit vermeintliche Schadensersatzansprüche wegen illegaler Veröffentlichung geschützter Bildwerke geltend. Die Forderungen liegen durchweg bei über 1000 Euro. Ob die Forderung berechtigt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Der Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers setzt jedenfalls dem Grunde nach ein Verschulden, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit des jeweiligen Rechteverletzers voraus. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich dann nach den Grundsätzen der so genannten Lizenzanalogie. Dabei sind insbesondere Nutzungsart, Nutzungsdauer und die üblicherweise für eine erlaubte Nutzung anfallenden Nutzungshonorare zu berücksichtigen. Die von Getty Images zur Erfüllung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs berechneten Lizenzgebühren sind allerdings der Höhe nach häufig nicht nachvollziehbar, da sie insbesondere die Art und Dauer der Nutzung des jeweiligen Bildmaterials völlig außer acht lassen.





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