Betriebsausflüge!
Datum: Freitag, dem 04. Januar 2002
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Der Betrag, den der Arbeitgeber pro Arbeitnehmer steuerfrei ausgeben darf, wurde per 01. 01. 2002 von 200 DM auf 110 Euro erhöht. Die Betriebsausflüge können nun auch zwei Tage andauern, ohne daß darauf Lohnsteuer anfällt, und der Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nach wie vor zweimal im Jahr derart beglücken!

Der Betrag, den der Arbeitgeber pro Arbeitnehmer steuerfrei ausgeben darf, wurde per 01. 01. 2002 von 200 DM auf 110 Euro erhöht. Die Betriebsausflüge können nun auch zwei Tage andauern, ohne daß darauf Lohnsteuer anfällt, und der Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nach wie vor zweimal im Jahr derart beglücken!





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