Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten !
Datum: Montag, dem 10. Januar 2011
Schwerpunkt: Internet Infos & Tipps


Darf ich fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Welche Voraussetzungen und Vorgaben muss ich dabei beachten? Was ist erlaubt? Was nicht? Diese Fragen werden an Hand einiger ausgewählter Gerichtsentscheidungen beantwortet. Außerdem gibt es wertvolle Praxistipps für alle Webseitenbetreiber!
Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
durch einen Dritten
ohne Zustimmung
im geschäftlichen Verkehr
markenmäßig verwendet .

Darf ich fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Welche Voraussetzungen und Vorgaben muss ich dabei beachten? Was ist erlaubt? Was nicht? Diese Fragen werden an Hand einiger ausgewählter Gerichtsentscheidungen beantwortet. Außerdem gibt es wertvolle Praxistipps für alle Webseitenbetreiber!
Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
durch einen Dritten
ohne Zustimmung
im geschäftlichen Verkehr
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