Steuernummer!
Datum: Montag, dem 18. Februar 2002
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Ab 01.07. dieses Jahres muß in jeder Ausgangsrechnung die Steuernummer der Rechnung stellenden Firma angeben werden.
Dies sollte bei einem Neudruck von Rechnungsformularen berücksichtigt werden, ansonsten genügt z.B. auch ein Stempelaufdruck!

Ab 01.07. dieses Jahres muß in jeder Ausgangsrechnung die Steuernummer der Rechnung stellenden Firma angeben werden.
Dies sollte bei einem Neudruck von Rechnungsformularen berücksichtigt werden, ansonsten genügt z.B. auch ein Stempelaufdruck!





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