Finanzamt!
Datum: Montag, dem 18. Februar 2002 Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung
Beamte des Finanzamtes können nunmehr während der Geschäftszeit ohne Voranmeldung die Räume bzw. das Grundstück von Unternehmen betreten, um Sachverhalte zur Umsatzsteuer festzustellen (Umsatzsteuer-Nachschau)...
Beamte des Finanzamtes können nunmehr während der Geschäftszeit ohne Voranmeldung die Räume bzw. das Grundstück von Unternehmen betreten, um Sachverhalte zur Umsatzsteuer festzustellen (Umsatzsteuer-Nachschau)...
|
|