"Bausteuer"!
Datum: Freitag, dem 22. März 2002
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Zum Steuerabzug für Bauleistungen erhielten wir viele Anfragen, deshalb noch einige ergänzende Ausführungen zum Thema: Unternehmer sind verpflichtet, bei Bezahlung von Bauleistungen 15 % Steuer einzubehalten, wenn der Auftragnehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt...

Zum Steuerabzug für Bauleistungen erhielten wir viele Anfragen, deshalb noch einige ergänzende Ausführungen zum Thema: Unternehmer sind verpflichtet, bei Bezahlung von Bauleistungen 15 % Steuer einzubehalten, wenn der Auftragnehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt...





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