Bewertungsportale können für falsche Behauptungen haften!
Datum: Montag, dem 27. April 2015
Schwerpunkt: Internet Infos & Tipps


Bewertungsportale im Internet können eine Überprüfungspflicht haben und ggfs. für unrichtige Behauptungen haften.

Das entschied das Landgericht Frankfurt im Fall einer schlecht bewerteten Ärztin.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch die Betreiber von Bewertungsportalen können haften, wenn Dritte dort Bewertungen einstellen, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Das entschied mit Urteil vom 5. März 2015 die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-03 O 188/14).

In dem Fall hatte eine Hautärztin die Löschung einer Bewertung in einem Portal verlangt. Dort wurde sie mit der schlechten Gesamtnote 5,6 bewertet.

Bewertungsportale im Internet können eine Überprüfungspflicht haben und ggfs. für unrichtige Behauptungen haften.

Das entschied das Landgericht Frankfurt im Fall einer schlecht bewerteten Ärztin.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch die Betreiber von Bewertungsportalen können haften, wenn Dritte dort Bewertungen einstellen, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Das entschied mit Urteil vom 5. März 2015 die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-03 O 188/14).

In dem Fall hatte eine Hautärztin die Löschung einer Bewertung in einem Portal verlangt. Dort wurde sie mit der schlechten Gesamtnote 5,6 bewertet.





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