Google haftet für rechtswidrige Snippets: Das Hamburger Urteil sieht eine Haftung aber nur dann gegeben, wenn es sich um rechtswidrige Inhalte handelt!
Datum: Dienstag, dem 29. Dezember 2015
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


OpenPR.de: Wieder ein Fall mit Google, und wieder kann sich der weltweit größte Suchmaschinen Anbieter nicht vor der Verantwortung drücken.

Denn wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 07.11.2014 (Az.: 324 O 660/12) festgestellt hat, muss Google für den Inhalt des zusammen mit den Suchtreffern angezeigten kurzen Textausschnitts aus der gefundenen Website auf Unterlassung haften.

Vorliegend ging es um einen Unternehmer, welcher sich im Internet immer wieder mit Texten konfrontiert sah, welche die seinen Ruf als Privatperson und Geschäftsmann in Misskredit brachte.

OpenPR.de: Wieder ein Fall mit Google, und wieder kann sich der weltweit größte Suchmaschinen Anbieter nicht vor der Verantwortung drücken.

Denn wie das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 07.11.2014 (Az.: 324 O 660/12) festgestellt hat, muss Google für den Inhalt des zusammen mit den Suchtreffern angezeigten kurzen Textausschnitts aus der gefundenen Website auf Unterlassung haften.

Vorliegend ging es um einen Unternehmer, welcher sich im Internet immer wieder mit Texten konfrontiert sah, welche die seinen Ruf als Privatperson und Geschäftsmann in Misskredit brachte.





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