Steuerabzug für Bauleistungen!
Datum: Freitag, dem 11. Januar 2002
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Ab 01. 01. 2002 müssen Unternehmer, dazu gehören auch Wohnungsvermieter und öffentliche Auftraggeber, bei Bezahlung von Bauleistungen als Steuerabzug 15 % des Betrages einbehalten, an das Finanzamt des Baubetriebes melden und abführen...

Ab 01. 01. 2002 müssen Unternehmer, dazu gehören auch Wohnungsvermieter und öffentliche Auftraggeber, bei Bezahlung von Bauleistungen als Steuerabzug 15 % des Betrages einbehalten, an das Finanzamt des Baubetriebes melden und abführen...





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