Private Nutzung!
Datum: Dienstag, dem 15. Januar 2002 Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung
Arbeitnehmer, die betriebliche Computer privat nutzen, brauchen für diesen geldwerten Vorteil keine Lohnsteuer zu zahlen. Das gilt ebenso für betriebliche Telekommunikationsgeräte, etwa Mobilfunktelefone. Auch die vom Arbeitgeber getragenen Grundgebühren und laufenden Kosten gehören dazu!
Arbeitnehmer, die betriebliche Computer privat nutzen, brauchen für diesen geldwerten Vorteil keine Lohnsteuer zu zahlen. Das gilt ebenso für betriebliche Telekommunikationsgeräte, etwa Mobilfunktelefone. Auch die vom Arbeitgeber getragenen Grundgebühren und laufenden Kosten gehören dazu!
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