Private Nutzung!
Datum: Dienstag, dem 15. Januar 2002
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Arbeitnehmer, die betriebliche Computer privat nutzen, brauchen für diesen geldwerten Vorteil keine Lohnsteuer zu zahlen. Das gilt ebenso für betriebliche Telekommunikationsgeräte, etwa Mobilfunktelefone. Auch die vom Arbeitgeber getragenen Grundgebühren und laufenden Kosten gehören dazu!

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