Werbung mit Marken von Konkurrenten - Erste Auswirkungen des Urteils des BGH !
Datum: Dienstag, dem 09. August 2011
Schwerpunkt: Internet Infos & Tipps


Mit dem Urteil des BGH vom 13. Januar, dessen schriftliche Begründung seit dem vergangenen Monat vorliegt, sind Google AdWords-Kampagnen mit fremden und geschützten Marken inzwischen zulässig!

Demnach können nun Unternehmen auf die Marken ihrer Konkurrenten AdWords-Anzeigen schalten, ohne dass sie deren Produkte selbst anbieten. Erste Auswirkungen lassen sich mittlerweile gut erkennen. So sind die CPC-Preise auf bekannten Marken in den letzten Wochen deutlich gestiegen.

Manche Adwords-Werber scheinen nur auf dieses Urteil gewartet zu haben, um sofort neue Adwords-Anzeigen zu schalten. Besonders in der Auto- und Touristikbranche finden sich einige große Unternehmen, die inzwischen sehr umfangreich mit fremden Marken werben. Sucht man bei Google nach einschlägigen Marken wie Audi oder BMW, erscheinen die Anzeigen von mobile oder autoscout24. Marken aus der Reisebranche wie TUI oder Holiday Inn werden sehr häufig von Reiseportalen der Unister Gruppe gebucht.

Mit dem Urteil des BGH vom 13. Januar, dessen schriftliche Begründung seit dem vergangenen Monat vorliegt, sind Google AdWords-Kampagnen mit fremden und geschützten Marken inzwischen zulässig!

Demnach können nun Unternehmen auf die Marken ihrer Konkurrenten AdWords-Anzeigen schalten, ohne dass sie deren Produkte selbst anbieten. Erste Auswirkungen lassen sich mittlerweile gut erkennen. So sind die CPC-Preise auf bekannten Marken in den letzten Wochen deutlich gestiegen.

Manche Adwords-Werber scheinen nur auf dieses Urteil gewartet zu haben, um sofort neue Adwords-Anzeigen zu schalten. Besonders in der Auto- und Touristikbranche finden sich einige große Unternehmen, die inzwischen sehr umfangreich mit fremden Marken werben. Sucht man bei Google nach einschlägigen Marken wie Audi oder BMW, erscheinen die Anzeigen von mobile oder autoscout24. Marken aus der Reisebranche wie TUI oder Holiday Inn werden sehr häufig von Reiseportalen der Unister Gruppe gebucht.





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