Google Analytics bekommt den Segen der Datenschützer!
Datum: Donnerstag, dem 22. September 2011
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


Nach jahrelangem Streit zwischen deutschen Datenschützern und Google gibt es nun endlich eine Einigung!

Bei der Diskussion um den rechtskonformen Einsatz des Analyse-Tools Google Analytics wurde endlich eine Einigung mit den Datenschützern erzielt, die Websitebetreibern einen rechtmäßigen Einsatz ermöglicht. Darauf weist Florian Decker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Mainz hin.

Wie wir wissen, zählt die regelmäßige Analyse des Besucherverhaltens auf einer Webseite zu den elementaren Tätigkeiten eines jeden Webseitenbetreibers - vom Shopbetreiber bis hin zum Blogger. Tools wie Google Analytics bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, Details sowohl über das Surfverhalten der User als auch über den Nutzer selbst zu erfahren. Datenschützer beklagten, dass Google für die Anwender von Google Analytics Daten in großem Umfang auf eigenen Servern in den USA erhebt, speichert und verarbeitet. Dabei wurde auch die IP-Adresse der Nutzer protokolliert.

Zu Unrecht, wie die Datenschützer kritisierten. Durch das Speichern der IP-Adresse würden personenbezogene Daten ohne Einverständnis des Betroffenen gespeichert. Dies sei ein Verstoß gegen § 15 Telemediengesetz (TMG), da die IP-Adresse wegen der (theoretischen) Möglichkeit der Zuordnung zu einer Person über den Provider einen Personenbezug habe.

Nach jahrelangem Streit zwischen deutschen Datenschützern und Google gibt es nun endlich eine Einigung!

Bei der Diskussion um den rechtskonformen Einsatz des Analyse-Tools Google Analytics wurde endlich eine Einigung mit den Datenschützern erzielt, die Websitebetreibern einen rechtmäßigen Einsatz ermöglicht. Darauf weist Florian Decker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Mainz hin.

Wie wir wissen, zählt die regelmäßige Analyse des Besucherverhaltens auf einer Webseite zu den elementaren Tätigkeiten eines jeden Webseitenbetreibers - vom Shopbetreiber bis hin zum Blogger. Tools wie Google Analytics bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, Details sowohl über das Surfverhalten der User als auch über den Nutzer selbst zu erfahren. Datenschützer beklagten, dass Google für die Anwender von Google Analytics Daten in großem Umfang auf eigenen Servern in den USA erhebt, speichert und verarbeitet. Dabei wurde auch die IP-Adresse der Nutzer protokolliert.

Zu Unrecht, wie die Datenschützer kritisierten. Durch das Speichern der IP-Adresse würden personenbezogene Daten ohne Einverständnis des Betroffenen gespeichert. Dies sei ein Verstoß gegen § 15 Telemediengesetz (TMG), da die IP-Adresse wegen der (theoretischen) Möglichkeit der Zuordnung zu einer Person über den Provider einen Personenbezug habe.





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