Betreiber einer Suchmaschine kann als Störer haften!
Datum: Freitag, dem 16. November 2012
Schwerpunkt: Suchmaschinen Optimierung


OpenPR.de: Wer nicht selbst als Täter etwas getan hat, kann trotzdem als so genannter Störer haften. Das ist immer dann der Fall, wenn eine bestehende Prüf- und Kontrollpflicht besteht und diese verletzt wurde.

Hat der Betreiber einer Suchmaschine eine Prüf- und Kontrollpflicht hinsichtlich der bei bestimmten Suchbegriffen angezeigten Trefferliste?

Das ist wohl schwer zu begründen, da stets auch die Frage der Zumutbarkeit der Erfüllung einer solchen Pflicht zu bejahen ist.

Die Trefferlisten werden ja grundsätzlich rein automatisiert ohne Zutun des Suchmaschinenbetreibers generiert.

Trotzdem kann es Fälle geben, in denen auch Google & Co. als Störer zur Entfernung bestimmter Seiten aus der Trefferliste verpflichtet sein kann.

OpenPR.de: Wer nicht selbst als Täter etwas getan hat, kann trotzdem als so genannter Störer haften. Das ist immer dann der Fall, wenn eine bestehende Prüf- und Kontrollpflicht besteht und diese verletzt wurde.

Hat der Betreiber einer Suchmaschine eine Prüf- und Kontrollpflicht hinsichtlich der bei bestimmten Suchbegriffen angezeigten Trefferliste?

Das ist wohl schwer zu begründen, da stets auch die Frage der Zumutbarkeit der Erfüllung einer solchen Pflicht zu bejahen ist.

Die Trefferlisten werden ja grundsätzlich rein automatisiert ohne Zutun des Suchmaschinenbetreibers generiert.

Trotzdem kann es Fälle geben, in denen auch Google & Co. als Störer zur Entfernung bestimmter Seiten aus der Trefferliste verpflichtet sein kann.





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